Was ist der Unterschied zwischen einer kosmetischen Fußpflege und einer podologischen Fußbehandlung?
Def. kosmetische Fußpflege:
Ausübung der pflegerischen, dekorativen und prophylaktischen Maßnahmen am gesunden Fuß.
Eine kosmetische Fußpflege kann frei ausgeübt werden.
Def. podologische Behandlung:
Spezialisiert auf Behandlungen und Erkrankungen am Diabetischen Fuß.
Präventive, therapeutische, rehabilitierende Behandlungen am gesunden von Schädigungen bedrohten und /oder bereits geschädigten Füßen behandeln. Diese Behandlungen werden durch Zusammenarbeit mit Fachärzten noch Patientengerechter.
Ein nichtärztlicher Heilberuf per Gesetz seit 1.1.2002 und erlaubnispflichtig.
Leistungserbringer der Krankenkassen gemäß §124 nach SGB 5 .
Das bedeutet, dass sich nur derjenige medizinische/r Fußpfleger/in ( Podologin) nennen darf, der entweder die Erlaubnis nach §1 Satz 1 Podologengesetz oder die Berechtigung oder die staatliche Anerkennung nach §1 Satz 2 i.v. m§10 Abs.1 Podologengesetz(PodG) nachweisen kann.
Wer hat Anspruch auf eine Heilmittelverordnung?
Anspruch haben insulinpflichtige Diabektiker mit der Diagnose:
Diabetisches Fußsyndrom mit einer Angiopathie (Durchblutungsstörung) und/ oder einer Neuropathie / Polyneuropathie (Nervenschädigung).
Wer sollte eine Podologische Praxis aufsuchen?
Patienten mit Diabetes ( Angiopathie) und/oder Neuropathie
Patienten mit Durchblutungsstörungen der unteren Extremitäten
Menschen die fußtherapeutische Hilfe benötigen
Patienten die Blutverdünner einnehmen
Patienten mit Nagelerkrankungen und Hauterkrankungen am Fuß
Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig?
28 Tage ab Ausstellungsdatum
Wann brauche ich als Patient eine neue Heilmittelverordnung?
Spätestens bei der nächsten folgenden Behandlung. Das Ausstellungsdatum darf hierbei nicht älter als 28 Tage sein.